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Baugenehmigungen

Baugenehmigungen

Ansprechpartner:
Sekretariat (Tel.: +49 3581 67-2060) Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen (baulichen und anderen) bedürfen der Baugenehmigung (§ 59 Abs. 1 SächsBO).
Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben sein (§ 65 Abs. 1 SächsBO).
Die Bauvorlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen. (Bauvorlagen siehe § 1 DVOSächsBO)

Zuständigkeit:

Bauordnung (SG)

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