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Führungszeugnis beantragen

Führungszeugnis beantragen

  • Die Beantragung erfolgt persönlich bei der örtlichen Meldebehörde. Für Minderjährige ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. 
  • Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 14 Jahre
  • Sie können das Führungszeugnis auch im Onlineverfahren unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen

Arten:

  • Führungszeugnis für private Zwecke (N), Zustellung in Ihren Hausbriefkasten
  • Führungszeugnis für Behörden (O), Zustellung direkt an Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis (NE oder OE) zur Prüfung für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit in vergleichbarer Weise in der Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen wird

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart 0), die vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis (NE oder OE), eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Bearbeitungsdauer:

  • ca. 2 Wochen

Bearbeitungsgebühren:

  • 13,00 €

Wird ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, bei einer Behörde oder für den Freiwilligendienst benötigt, muss keine Gebühr entrichtet werden. Ein entsprechender Nachweis dazu muss bei Beantragung vorgelegt werden. Zusätzlich kann in bestimmten Fällen von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Dazu bedarf es der Prüfung des jeweiligen Einzelfalles. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem hier hinterlegten: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (PDF, 31KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)

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