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Gewerberegisterauskunft erteilen

Gewerberegisterauskunft erteilen

Beschreibung: Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbe. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.

Rechtsgrundlage Verfahren:

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht

Rechtsgrundlage Kosten:

  • 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1

Frist Verwaltung:

  • 3 Monate
  • aus VwVfG

Kostenbeschreibung:

  • einfache Auskunft: 12,00 EUR
  • erweiterte Auskunft: 28,00 EUR

Erforderliche Dokumente:

  • Nachweis des berechtigten Interesses (Privatperson)
  • Antrag auf Erteilung einer Gewerberegisterauskunft
  • Dienstausweis (Polizei)

Erzeugte Dokumente:

  • Gebührenbescheid
  • Gewerberegisterauszug

Formular - Gewerberegisterauskunft erteilen

Zuständigkeit:

Gewerbeangelegenheiten

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