Beschreibung: Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbe. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
Rechtsgrundlage Verfahren:
Rechtsgrundlage Kosten:
Frist Verwaltung:
Kostenbeschreibung:
Erforderliche Dokumente:
Erzeugte Dokumente:
Formular - Gewerberegisterauskunft erteilen