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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

  • ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigt, er ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter auszuhändigen
  • einen WBS erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt,
  • die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller Haushaltmitglieder zusammen
  • es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen für:
    • Wohnungen nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz (Sächs. BelG)
    • Wohnungen, die im Rahmen des Mietwohnungsbauprogramms der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gefördert sind
    • Für Wohnungen in Sanierungsgebieten
  • das Familieneinkommen wird nach einem im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bestimmten Verfahren ermittelt
  • Antragsverfahren:
    • die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen,
    • eine persönliche Vorsprache ist jedoch empfehlenswert, da einige Unterlagen eingereicht werden müssen wie z.B.:
    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder, gegebenenfalls Mutterpass, gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise, gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und beinhaltet die angemessene Wohnungsgröße
Bearbeitungsgebühren: 
  • die Gebühr für die Ausstellung beträgt 5,10 €

Zuständigkeit:

Stadtsanierung (SG)

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