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Ruhender Verkehr

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 Parkverstöße werden durch die Bediensteten des Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz, durch die Polizei und von Privatpersonen erfasst und zur Bearbeitung an die Bußgeldbehörde weitergeleitet.

 

Knöllchen erhalten - Was ist zu tun?

Bitte warten Sie, bis Sie von der Bußgeldstelle eine schriftliche Verwarnung/Anhörung bekommen. Wir bitten von vorherigen Nachfragen abzusehen. Da sich die Vollzugsbediensteten im Außendienst befinden, werden die entsprechenden Daten erst an den Folgetagen in das System eingelesen. Somit kann am Tattag keinerlei Auskunft durch die Mitarbeiter zu dem Vorgang gegeben werden. Das am Fahrzeug angebrachte "Knöllchen" ist nur als Hinweis auf eine zu erwartende schriftliche Verwarnung zu sehen, es entfaltet keine Rechtswirkung und ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Das eigentliche Verfahren wird erst mit der schriftlichen Verwarnung/Anhörung eröffnet.

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Ansprechpartner:

Frau Rudolf (+49)3581–671344 – Zimmer 210 Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, Görlitz

Frau Müller  (+49)3581–671451 – Zimmer 214 Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, Görlitz

 

Zuständigkeit:

Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

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