Standesamt/Personenstandswesen (SG)
Eheschließung
... inmitten der Görlitzer Altstadt oder im Hafen Görlitz.
Nach der Eheschließung verlässt die Hochzeitsgesellschaft das Rathaus über die historische Treppe, die im Volksmund auch Hochzeitstreppe genannt wird.
Termine für 2024/2025 im Eheschließungsraum im Rathaus Görlitz werden telefonisch entgegengenommen.
Neu: Görlitzer Standesamt traut im Hafengebäude am Berzdorfer See
Das Standesamt Görlitz bietet Paaren, die den Schritt in die Ehe wagen wollen, einen neuen Ort für die Trauung an. Seit dem Frühjahr 2020 ist es möglich, sich von Standesbeamtinnen der Stadt Görlitz im Hafen Görlitz am Berzdorfer See trauen zu lassen.
Termine für Eheschließungen im Hafen Görlitz:
2025 | 17.05.2025 | 21.06.2025 | 19.07.2025 | 30.08.2025 | 13.09.2025 | 11.10.2025 | ||
Die Eheschließungen im Hafen Görlitz am Berzdorfer See finden zu den genannten Termine um 09.30 Uhr; 10.30 Uhr, 11.30 Uhr, 12.30 Uhr und 13.30 Uhr statt.
Kontakt:
Terminreservierungen für die Eheschließungen nimmt das Standesamt Görlitz ab sofort telefonisch entgegen.
Tel.: +49 3581 67-1170
Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Görlitz stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und beraten gern. Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Eheschließungen im Standesamt des Rathauses Görlitz. Hinweis: Aufgrund der gegenwärtigen Situation arbeitet das Standesamt zur Zeit mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Sprechzeiten Personenstandswesen/Standesamt
Mo und Mi 9:00 – 12:00 Uhr (nur Anzeige von Sterbefällen)
Di 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Anmeldung Eheschließung und Anmeldung Geburten mit Terminvereinbarung.
Sachgebiet Personenstandswesen/Standesamt
Untermarkt 6 – 8
Anmeldung Eheschließung
Anmeldung Geburten
Anzeige Sterbefälle
Anforderung Urkunden aus den Personenstandsregistern
standesamt@goerlitz.de
Tel. 03581 671170
Online Urkundenanforderung
Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister werden anhand der geführten Personenstandsregister im Standesamtes Görlitz ausgestellt. Der Personenstandsfall muss in Görlitz oder in einem Ort, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein.
Die Personenstandsregister werden nur befristet im Standesamt aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen sind für
Geburtsregister: | 110 Jahre |
Heiratsregister: | 80 Jahre |
Lebenspartnerschaftsregister: | 80 Jahre |
Sterberegister: | 30 Jahre |
Nach Fristablauf werden diese Personenstandsregister an das Ratsarchiv/Stadtarchiv Görlitz abgegeben.
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Beantragung von Urkunden aus dem Geburtenregister
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Internationale Geburtsurkunde
Beantragung von Urkunden aus dem Eheregister
Beantragung von Urkunden aus dem Lebenspartnerregister
Beantragung von Urkunden aus dem Sterberegister
Anschrift
Untermarkt 6-8, Görlitz
Ansprechpartner
Leiter/-in: Carola Krieg
Email: Carola Krieg
Telefon: +49 3581 67-1170
Link: http://www.goerlitz.de/standesamt
Öffnungszeiten
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |