Vollstreckung

Das Gebiet Vollstreckung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der Behörde zu klären.

Email: stadtkasse@goerlitz.de

 

Vollstreckungsinnendienst – sortiert nach Namen

Tel.: +49 3581 67-1467                     A - I                   
Tel.: +49 3581 67-1338                     J - Pg   
Tel.: +49 3581 67-1362                     Pi – Z

Unsere Außendienstmitarbeiter sind über den Innendienst erreichbar.

 

Vollstreckungsbearbeitung von Zwangsversteigerung, Insolvenz und privatrechtlichen Forderungen

Tel.: +49 3581 67-1347

 

Aufgabenbereich und Beitreibung vollstreckbarer Forderungen

Zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen kommt es dann, wenn die Mahnung erfolglos geblieben ist.

Die Vollstreckungsbehörde vollstreckt die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie Außendienstmitarbeitern (Vollstreckungsbeamte).

Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen u.a.

  • Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer
  • Benutzungsgebühren, bspw. Straßenreinigungsgebühren
  • Gebühren- und Kosten
  • Bußgelder
  • Elternbeiträge für Kindertagesstätten
  • Wohngeldrückforderungen
  • Forderungen aus Friedhofs- und Bestattungsleistungen

Privatrechtliche Forderungen werden gerichtlich geltend gemacht.

Zur Beitreibung der Forderungen können folgende Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden:

  • Vollstreckung durch Vollstreckungsbeamte
  • Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kfz und deren Verwertung
  • Pfändung von Einkommen (z.B. Lohn- und Gehaltspfändung)
  • Mietpfändung
  • Pfändung von Guthaben bei Geldinstituten (Kontopfändung)
  • Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
  • Zwangstüröffnung
  • Durchführung des Erzwingungshaftverfahrens
  • Zwangsversteigerung von Immobilien

Die Beitreibung von Forderungen anderer Behörden erfolgt durch Amtshilfeersuchen an die Vollstreckungsbehörde der Stadtverwaltung Görlitz. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner seinen Wohnsitz in Görlitz hat. Sofern der Schuldner außerhalb der Stadt Görlitz wohnt, werden Forderungen der Stadt Görlitz über Amtshilfeersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung gesandt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Vollstreckungsmaßnahmen weitere Kosten entstehen können, u. a. Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge und Zinsen. 

 

Vollstreckungsmaßnahmen können abgewendet werden durch

  • Überweisung (ausschließlich bargeldlose Zahlung) 
  • Vereinbarung einer Ratenzahlung, bei Nachweis wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Benötigte Unterlagen zur Bearbeitung

  • Mitteilung der Vollstreckungsbehörde
  • Kontoauszüge / Zahlungsnachweise
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Sonstige relevante Angaben

Aktuelles

Allgemeine Information zu datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Stadtkasse und Vollstreckungsbehörde

Anschrift

Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Ansprechpartner

Leiter/-in: Stadtkasse

Email: Stadtkasse

Telefon: +49 03581 67-1347

Öffnungszeiten

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr

Übergeordnet:

Sachgebiet Stadtkasse / Vollstreckung