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Nutzung Sportstätten

Nutzung Sportstätten

Beschreibung: Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz

Rechtsgrundlage Verfahren:

  • BGB,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz,
  • Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
  • Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
  • Entgeltordnung der Stadt Görlitz

Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt.
Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.

  • Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 31.05. für das kommende Schuljahr.
  • Termin für die Wochenendnutzung, Wettkampfbelegung ist der 31.07.
  • Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 14 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen


Kosten:

  • Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.

erforderliche Dokumente:

Anschrift

Hugo-Keller-Str. 14
02826 Görlitz

Ansprechpartner

Leiter/-in: Bettina Mühle (SB Vermietung Schulen/Sportstätten)

Email: Bettina Mühle (SB Vermietung Schulen/Sportstätten)

Telefon: 03581/ 67-2183

Raum: 110

Öffnungszeiten

Service- und Funktionszeiten
Montag
09:00-12:00 Uhr
13:00-15:00 Uhr
Dienstag:
09:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00-12:00 Uhr
13:00-15:00 Uhr
Donnerstag:
09:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Freitag:
09:00-12:00 Uhr

Übergeordnet:

Sport