Winterdienst
Der Winterdienst auf Fahrbahnen in der Stadt Görlitz wird von der Stadtverwaltung Görlitz, Bau- und Liegenschafsamt organisiert. Dies betrifft nicht die Fahrbahnen der Bundesstraßen sowie die Fahrbahnen der Staats- und Kreisstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage. Hierfür sind die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz zuständig.
siehe auch Merkblatt Hinweise Winterdienst Fahrbahnen
Der Winterdienst auf Gehwegen unterliegt der Anliegerpflicht - siehe Merkblatt Hinweise Winterdienst Anlieger sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz.