Ausnahmegenehmigung für Handwerker/ Soziale Dienste / Ärzte im dringenden Hausbesuchsdienst
ACHTUNG! Aus personellen Gründen ist die Erteilung von Parkausweisen und Ausnahmegenehmigungen am Dienstag, dem 18.06.2024, leider nicht möglich. Ab Donnerstag, dem 20.06.2024, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Service-Parkkarten dienen Handwerkern und Sozialen Diensten zur Parkerleichterung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Görlitzer Innenstadt. Sie gelten als Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und sind schriftlich zu beantragen. Auch Ärzte können für den dringenden Hausbesuchsdienst eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
Ansprechpartner/in: Zimmer 255
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