Ausnahmegenehmigung für Handwerker/ Soziale Dienste / Ärzte im dringenden Hausbesuchsdienst
Service-Parkkarten dienen Handwerkern und Sozialen Diensten zur Parkerleichterung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Görlitzer Innenstadt. Sie gelten als Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und sind schriftlich zu beantragen. Auch Ärzte können für den dringenden Hausbesuchsdienst eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
Ansprechpartnerin im Zimmer 255:
- Frau Michaela Schuch
- Tel.: +49 3581 67-2131
- E-Mail: ausnahmestvo@goerlitz.de