Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Bei-/Mitfahrer nutzen, d. h. eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor.
Gültigkeitsdauer: Die nachstehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.
Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.
Die Antragstellung kann auch weiterhin per Post oder per E-Mail erfolgen.
Flyer - Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
EU-einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (blau)
Bundesweite Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange)
Parkerleichterung für den Freistaat Sachsen (gelb)
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
Ansprechpartnerin im Zimmer 255:
- Frau Michaela Schuch
- Tel.: +49 3581 67-2131
- E-Mail: ausnahmestvo@goerlitz.de