ACHTUNG! Aus personellen Gründen ist die Erteilung von Parkausweisen und Ausnahmegenehmigungen am Dienstag, dem 18.06.2024, leider nicht möglich. Ab Donnerstag, dem 20.06.2024, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Schwerbehinderte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Bei-/Mitfahrer nutzen, d. h. eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor.
Gültigkeitsdauer: Die nachstehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.
Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.
Die Antragstellung kann auch weiterhin per Post oder per E-Mail erfolgen.
Flyer - Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
EU-einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (blau)
Bundesweite Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange)
Parkerleichterung für den Freistaat Sachsen (gelb)
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)
Ansprechpartner/in: Zimmer 255