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Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Bei-/Mitfahrer nutzen, d. h. eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor.

 Gültigkeitsdauer: Die nachstehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.

 Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.

Die Antragstellung kann auch weiterhin per Post oder per E-Mail erfolgen. 

Flyer - Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

 

EU-einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (blau)

zum Antragformular

 

Bundesweite Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange) 

zum Antragformular

 

Parkerleichterung für den Freistaat Sachsen (gelb)

zum Antragformular

zur ärztlichen Bescheinigung

 

Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Tel.-Nr. +49 3581 67-2131 vereinbart werden.)

Ansprechpartnerin im Zimmer 255:      

Datenschutzerklärung

 

Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)