Löschung von Rechten Dritter am Grundeigentum der Stadt - Altforderungen/Grundpfandrechte
Beschreibung:
Altforderungen = durch Grundpfandrechte gesicherte Darlehensforderungen von Gebietskörperschaften (z. B. die Stadtgemeinde bzw. Stadtkommune Görlitz oder Rat der Stadt Görlitz), eingetragen vor dem 01. Juli 1990;
Die Löschungsbewilligung wird von der Stadt unter Mitsiegelung der KfW nur gegen Zahlung des Ablösebetrages erteilt, sofern kein Nachweis über die Tilgung der Altverbindlichkeit vorgelegt werden kann.
Rechtsgrundlage Verfahren:
Finanzvermögen in Treuhandverwaltung des Bundes nach Art. 22 Abs. 1 Einigungsvertrag (EV) gemäß § 113 Abs. 1 Nr. 6 Grundbuchverfügung (GBV) i.V.m. Satz 2 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung vom 24.01.1995, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 11. August 2009 (BGBl. Teil I. Nr. 53, S. 2713ff.)
Rechtsgrundlage Zuständigkeit:
zuständig für Erteilung von Löschungsbewilligungen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter Einbeziehung der Stadt Görlitz als möglicher Rechtsnachfolger der eingetragenen Gebietskörperschaft
Erforderliche Dokumente:
- formloser Antrag auf Löschung
- vollständiger aktueller Grundbuchauszug
- Nachweis über die Tilgung der Altverbindlichkeit bzw. Zahlungsnachweis des Ablösebetrages ggf. Hinterlegungsnachweis des Amtsgerichts
Erzeugte Dokumente:
- Löschungsbewilligung einschl. Siegelung durch die KfW