Nutzung Sportstätten
Beschreibung: Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz
Rechtsgrundlage Verfahren:
- BGB,
- Verwaltungsverfahrensgesetz,
- Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
- Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
- Entgeltordnung der Stadt Görlitz
Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt. Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.
- Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 31.05. für das kommende Schuljahr.
- Termin für die Wochenendnutzung, Wettkampfbelegung ist der 31.07.
- Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 14 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen
Kosten:
- Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.
erforderliche Dokumente:
- Formblatt "Antrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte"
- vollständige Anschrift & Kontaktdaten
Formularservice:
Ansprechpartner:
Bettina Mühle (SB Vermietung Schulen/Sportstätten)
Stadtverwaltung Görlitz
Dezernat II - Amt für Jugend, Schule & Sport, Soziales
Hugo-Keller-Straße 14 (Jägerkaserne) Zi. – Nr.: 110
02826 Görlitz
Tel.: 03581/ 67-2183
E-Mail.: raumvergabe_sport@goerlitz.de