Baugenehmigung
Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur erstellt sein (§ 65 SächsBO). Die Bauvorlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bauvorlagen: ( § 1 DVOSächsBO)
- der Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte
- die Bauzeichnungen
- die Baubeschreibung
- der Standsicherheitsnachweis, der Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise
- eine Erklärung des Tragwerksplaners (bei Vorhaben nach § 66 Abs. 3 Satz 2 Nr.1-3 SächsBO
- die erforderlichen Angaben über die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, einschließlich Leitungsplans
- die erforderlichen Angaben zur Energieversorgung
- bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans einen Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und eine prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche und Geschossflächenzahl und soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück
- der Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes für die Erhebungseinheiten