Genehmigungsfreistellung (Bebauungsplan)
Ansprechpartner: Sekretariat Tel.: 03581 672060
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die keine Sonderbauten sind und gemäß § 62 Abs. 2 SächsBO im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes genehmigungsfrei gestellt sind (§ 62 Abs. 1 und 2 SächsBO).