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Sondernutzungserlaubnis verlängern

Sondernutzungserlaubnis verlängern

Beschreibung: Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz
(Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für:
  • Werbeaufsteller
  • Warenauslagen
  • ambulanter Handel
  • für Veranstaltungswerbung
  • Containeraufstellung
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
  • Aufstellung von Infoständen
  • Gerüstaufstellung
  • Werbeplakatierung
  • Überbauungen
  • Verkaufsstände
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
 
erforderliche Dokumente:
  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
  • Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
 
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)
 
Ansprechpartner: Zimmer 251
 

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Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)