Auszüge aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters
Das Sachgebiet Geoinformation ist gemäß § 12 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) befugt, Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters kostenpflichtig abzugeben. Dies betrifft ausnahmslos Daten innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Görlitz.
Neben der Liegenschaftskarte gehören zu diesen Dokumentationen Eigentümerangaben wie Flurstücks- und Eigentumsnachweise, Grundstücksnachweise und Bestandsverzeichnisse. Dabei ist die Übermittlung von Eigentümerdaten in § 11 Abs. 2 SächsVermKatG geregelt und erfolgt ausschließlich an berechtigte Personen wie Eigentümer, Notare bzw. natürliche oder juristische Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Die Grundlage für die zu erhebenden Gebühren bildet die 2. Sächsische Vermessungskostenverordnung (2. SächsVermKoVO) nach den Tarifstellen 10.2.1 bis 10.2.6.
Die Datenübermittlung ist wie folgt möglich:
- analog (als Ausdruck) mit Zustellung per Post bzw. zur Abholung
- digital als PDF-Dokument und Zusendung per Mail