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Hundesteuer – Hund anmelden

Hundesteuer – Hund anmelden

Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Görlitz
Sachgebiet Steuern
Untermarkt 6-8
Telefon: 03581 671434
E-Mail: steuern@goerlitz.de 

Sprechzeiten:

Dienstag:   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr'
Freitag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie in der Stadt einen über 3 Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen bei der Großen Kreisstadt Görlitz anmelden und Hundesteuer bezahlen. Für jeden bei der Stadt Görlitz steuerlich angemeldeten Hund, wird als äußeres Zeichen der steuerlichen Anmeldung eine Hundesteuermarke von der Stadt Görlitz ausgegeben.

Für die Anmeldung ist das  entsprechende Formular zu nutzen (siehe unten).

Sie können die Hundesteueranmeldung auch online im Amt24 mit einem entsprechenden Nutzerkonto vornehmen.
Klicken Sie dazu hier.

Für die Bearbeitung der Anmeldung werden keine Gebühren erhoben.

 

Benötigte Dokumente und Unterlagen

  • Personalausweis des Hundehalters
  • Kaufvertrag oder
  • Impfausweis für den Hund oder
  • Europäischer Heimtierausweis oder
  • Übernahmevertrag aus dem Tierheim
  • sonstige Unterlagen zum Hund

Frist zur Anmeldung: 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt

 

Weitere Verfahrensweise

Bei schriftlicher Anmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuermarke gemeinsam mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt.

 

Höhe der Hundesteuer ab 01.01.2022:

102,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung des 1. Hundes

138,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung des 2. Hundes und

174,00 EUR im Kalenderjahr für die Haltung jedes weiteren Hundes im gleichen Haushalt

768,00 EUR im Kalenderjahr für jeden gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden zu diesem Zeitpunkt in der Stadt Görlitz steuerlich angemeldeten Hund.

Beginnt die Hundehaltung bzw. die Steuerpflicht innerhalb des Jahres, so wird die Hundesteuer anteilig für das Kalenderjahr festgesetzt.

 

Bezahlung der Hundesteuer

Die Bezahlung der Hundesteuer ist zu den auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten zu veranlassen. Sie können die gesamte Jahressteuer auch bereits zur ersten Fälligkeit im Jahr für das gesamte Jahr bezahlen.

Zu den Zahlungsmöglichkeiten können Sie sich bei www.goerlitz.de/stadtkasse  erkundigen.

 

Formulardownload

Hundesteueranmeldung

Merkblatt zur Hundehaltung in der Großen Kreisstadt Görlitz

Hundesteuersatzung

 

Zuständigkeit:

Hundesteuer