Gewerbesteuer
Nach Mitteilung des Anteiles des Gewerbesteuermessbetrages durch die Finanzämter wird die Gewerbesteuer durch Bescheid von der Stadt Görlitz festgesetzt. Von den Gewerbesteuereinnahmen haben die Kommunen einen Anteil an den Bund und das Land abzuführen.
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Kontaktdaten für Rückfragen zu Zahlungen und Einzugsermächtigung
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Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Formularservice
- Änderungsmitteilung der persönlichen Daten wie Name oder Anschrift
- Einzugsermächtigung der Stadt Görlitz
- Vollmacht für die Gewerbesteuer der Stadt Görlitz (derzeit noch nicht verfügbar)
Informationen zur Gewerbesteuer sind auf der folgenden Seite hinterlegt: Gewerbesteuer