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Auskunft aus dem Melderegister

Auskunft aus dem Melderegister

Auskunft aus dem Melderegister

  • Sie können Auskünfte aus dem Melderegister über genau bestimmte dritte Personen persönlich oder schriftlich beantragen.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine telefonische Auskunft nicht möglich.
  • Die von Ihnen angefragte Person muss eindeutig bestimmt sein (3 Suchmerkmale; in der Regel: Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder Familienname, Vorname und letzte Anschrift).
  • In Ihrem Antrag müssen Sie zudem erklären, dass die Auskunft nicht zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.

Einfache Melderegisterauskunft

  • Aus dem aktuellen Melderegister können über Personen, die nicht länger als 10 Jahre verzogen oder verstorben sind, folgende Auskünfte erteilt werden:
    • Familienname
    • Vornamen
    • akademischer Grad
    • gegenwärtige Anschrift
    • ggf. die Angabe, dass die gesuchte Person verstorben ist

Bearbeitungsgebühren:

  • mündliche Auskunft: 10,00 Euro
  • schriftliche Auskunft: 14,00 Euro

Formular: Antrag auf eine Melderegisterauskunft


Zuständigkeit:

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)