Auskunft aus dem Melderegister
Auskunft aus dem Melderegister
- Sie können Auskünfte aus dem Melderegister über genau bestimmte dritte Personen persönlich oder schriftlich beantragen.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine telefonische Auskunft nicht möglich.
- Die von Ihnen angefragte Person muss eindeutig bestimmt sein (3 Suchmerkmale; in der Regel: Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder Familienname, Vorname und letzte Anschrift).
- In Ihrem Antrag müssen Sie zudem erklären, dass die Auskunft nicht zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.
Einfache Melderegisterauskunft
- Aus dem aktuellen Melderegister können über Personen, die nicht länger als 10 Jahre verzogen oder verstorben sind, folgende Auskünfte erteilt werden:
- Familienname
- Vornamen
- akademischer Grad
- gegenwärtige Anschrift
- ggf. die Angabe, dass die gesuchte Person verstorben ist
Bearbeitungsgebühren:
- mündliche Auskunft: 10,00 Euro
- schriftliche Auskunft: 14,00 Euro
Formular: Antrag auf eine Melderegisterauskunft
Zuständigkeit: