Eheschließung: Änderungen bei der Meldebehörde
- Erfolgt nach der Eheschließung eine Namensänderung, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, unter Vorlage des Stammbuches, zur Neubeantragung Ihrer Dokumente vorsprechen.
- Beachten Sie ggf. Namensänderung von Ihren Kindern.