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Eheschließung: Änderungen bei der Meldebehörde

Eheschließung: Änderungen bei der Meldebehörde

  • Erfolgt nach der Eheschließung eine Namensänderung, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, unter Vorlage des Stammbuches, zur Neubeantragung Ihrer Dokumente vorsprechen.
  • Beachten Sie ggf. Namensänderung von Ihren Kindern.

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)