Gewerbe ummelden
Beschreibung: Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2 a Gewerbeordnung muss das Gewerbe umgemeldet werden, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder sich der Name des Gewerbetreibenden ändert. Neben diesen anzeigepflichtigen Änderungen gibt es nichtanzeigepflichtige Änderungstatbestände. Dazu gehören z. B. Haupterwerb wird zum Nebenerwerb, Änderung der Wohnanschrift oder der Geschäftsführerwechsel.
Rechtsgrundlage Verfahren:
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht
Rechtsgrundlage Kosten:
- 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2
Rechtsgrundlage Zuständigkeit:
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO)
Frist Verwaltung:
- 3 Tage
- § 15 Abs. 1 GewO
Kosten:
- Kosten, maximal (in EUR): 112,00
- Kosten, typisch (in EUR): 40,00
- Kosten, minimal (in EUR): 22,00
Kostenbeschreibung:
- 40 EUR natürliche Personen
- 50 EUR juristische Personen und Personengesellschaften
Erforderliche Dokumente:
- Antrag auf Gewerbeummeldung nach § 14 GewO
- Ausweisdokument
- Handelsregisterauszug, wenn
- Rechtssubjekt = Juristische Person
- Eintragung im Handelsregister = Gesellschaft im Handelsregister eingetragen
- Handwerkskarte, wenn Art der Gewerbeausübung = Handwerk
- Übersetzung des Handelsregisterauszug, wenn Sprache des Dokuments = Fremdsprache
Erzeugte Dokumente:
- Ummeldebescheinigung nach § 14 GewO
- Gebührenbescheid
Gewerbe online ummelden: https://www.geve-online.de/goerlitz