Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen für Veranstaltungswerbung erteilen
Beschreibung: Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung). Die Veranstaltungswerbung unterteilt sich zum einen in das gewerbliche bzw. nicht gewerbliche (Verbände vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine, Kirchen etc.) aufstellen von Info-, Promotionständen, das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus, sowie die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen und die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnliche sperrigen Anlagen durchgeführt wird. Rechtsgrundlage Verfahren:
- Sächsisches Straßengesetz
- Sondernutzungssatzung
Rechtsgrundlage Kosten:
- Verwaltungskostensatzung
- Sondernutzungssatzung-Gebührenverzeichnis
Frist:
- 3 Monate
- aus Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Kosten:
- Kosten, maximal (in EUR): 2000.0
- Kosten, minimal (in EUR): 5,00 / 18,00
Kostenbeschreibung:
- nach Gebührensatzung
- nach Gebührenverzeichnis
Erforderliche Dokumente:
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
- Entwurf Werbeplakat
- Straßenliste
- Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Erzeugte Dokumente:
- Sondernutzungserlaubnis öffentliche Flächen
- Gebührenbescheid
Ansprechpartner:
- David Risto
- Tel.: +49 3581 67-2132
- Fax: + 49 3581 67-2134
- E-Mail: sondernutzung@goerlitz.de