Gewerbezentralregister Auszug
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Die Beantragung erfolgt bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung und wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister in 53094 Bonn bearbeitet.
- Das Führungszeugnis wird auf dem Postweg zugestellt.
- Die Antragstellung erfolgt nur persönlich, nicht durch bevollmächtigte Personen.
- Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 14 Jahre.
- Die Angabe des Geburtsnamens der Mutter sowie der Verwendungszweck ist bei der Beantragung erforderlich.
- Bei der Beantragung muss die vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll, angegeben werden.
Arten:
Auskunft an den Betroffenen "1"
- Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen in den Hausbriefkasten vom Bundeszentralregister innerhalb von ca. 4 Wochen zugesandt.
Auskunft an eine Behörde "9"
- Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde innerhalb von ca. 4 Wochen gesandt.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweises oder Reisepasses
Bearbeitungsdauer:
- ca. 4 Wochen
Bearbeitungsgebühren:
- 13,00 Euro