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Namensänderung / Änderungen bei der Meldebehörde

Namensänderung / Änderungen bei der Meldebehörde

  • Nach einer standesamtlichen Namensänderung (z.B. aus Anlass der Heirat) müssen Sie unverzüglich Ihren Personalausweis und, wenn vorhanden, den Reisepass im Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes vorlegen, da diese Dokumente infolge nicht mehr zutreffender Eintragungen ungültig geworden sind.
  • Die Änderungsurkunde vom Standesamt ist unbedingt vorzulegen!
  • HINWEIS: Sollten Sie für die Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie zugleich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt und ist bei der Aushändigung des neuen Personaldokumentes zurückzugeben.
Sonderregelung
  • Lebenspartner können nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass maximal 8 Wochen vor der Heirat beantragen. Diese Ausnahme gilt nur, wenn im Anschluss nach der Hochzeit eine Auslandsreise gebucht ist. Entsprechende Reiseunterlagen sind vorzulegen.
  • Der neue Reisepass wird nur gegen Vorlage der Heiratsurkunde (Original) ausgehändigt.
  • In Ausnahmefällen kann nach der Eheschließung auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
  • Die Ausstellung kann sofort erfolgen.

Zuständigkeit:

Einwohnermeldewesen (SG)