Personalausweis: vorläufig
Personalausweis: vorläufig
- Anspruch auf einen vorläufigen Ausweis haben Sie, wenn Ihr Bundespersonalausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist.
- Macht ein Antragsteller glaubhaft, dass er sofort ein Dokument benötigt, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Die Beantragung erfolgt an Ihrer Hauptwohnung.
- Während der 3-monatigen Gültigkeit des vorübergehenden Dokumentes sind Sie verpflichtet, einen regulären Personalausweis zu beantragen.
Beantragung
- Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (am Hauptwohnsitz) zu stellen.
Was muss ich mitbringen?
- Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. Sollte es sich um ausländische Urkunden handeln, sind ebenfalls Übersetzungen mitzubringen.
So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor Eintragung im Dokument sofort geklärt werden. - ggf. der ungültige Personalausweis
- 1 aktuelles Lichtbild 3,5 cm x 4,5 cm, Frontalfoto siehe Fotomustertafel
ACHTUNG!
Der Gesetzgeber sieht vor, ab 1. Mai 2025 nur digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten zuzulassen. Die Lichtbilder werden entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erstellt oder bei Fotografen und Dienstleistern (in Görlitz z.B. Foto Lorenz, Fotoservice Olbrich sowie bei der Drogeriemarktkette DM). In diesem Fall wird das Lichtbild elektronisch an die Meldebehörde übermittelt.
Ab wann die Lichtbildtechnik in unserem Einwohnermeldeamt bereitsteht ist noch nicht bekannt. Der Gesetzgeber plant Ausnahmen zuzulassen und papiergebundene Lichtbilder weiterhin zu akzeptieren, solange noch keine Lichtbilderfassungstechnik in der Behörde zur Verfügung steht. - Alle Personen, für die ein Dokument ausgestellt werden soll, müssen bei Antragstellung persönlich zugegen sein.
- 3 Monate ab Ausstellungsdatum
- die Ausstellung erfolgt sofort
- 10,00 Euro