Gewerberegisterauskunft erteilen
Beschreibung: Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbe. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
Rechtsgrundlage Verfahren:
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht
Rechtsgrundlage Kosten:
- 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1
Frist Verwaltung:
- 3 Monate
- aus VwVfG
Kostenbeschreibung:
- einfache Auskunft: 12,00 EUR
- erweiterte Auskunft: 28,00 EUR
Erforderliche Dokumente:
- Nachweis des berechtigten Interesses (Privatperson)
- Antrag auf Erteilung einer Gewerberegisterauskunft
- Dienstausweis (Polizei)
Erzeugte Dokumente:
- Gebührenbescheid
- Gewerberegisterauszug
Formular - Gewerberegisterauskunft erteilen