Wohnberechtigungsschein
- ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigt, er ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter auszuhändigen
- einen WBS erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt,
- die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller Haushaltmitglieder zusammen
- es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen für:
- Wohnungen nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz (Sächs. BelG)
- Wohnungen, die im Rahmen des Mietwohnungsbauprogramms der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gefördert sind
- Für Wohnungen in Sanierungsgebieten
- das Familieneinkommen wird nach einem im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bestimmten Verfahren ermittelt
- Antragsverfahren:
- die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen,
- eine persönliche Vorsprache ist jedoch empfehlenswert, da einige Unterlagen eingereicht werden müssen wie z.B.:
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder, gegebenenfalls Mutterpass, gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise, gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen
- der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und beinhaltet die angemessene Wohnungsgröße
Bearbeitungsgebühren:
- die Gebühr für die Ausstellung beträgt 5,10 €