Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Arbeitsstellen
Beschreibung: Baustellen im Straßenraum führen üblicherweise zu Verkehrsbehinderungen, da sie durch Einengungen eine Verminderung des Straßenquerschnitts und damit eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses verursachen. Neben sonstigen negativen Begleiterscheinungen führt dies auch zu einer erhöhten Unfallgefahr, die einmal von dieser Veränderung des Verkehrsflusses, aber auch von Gefahren des Baustellenbetriebes selbst herrühren.
Vor diesem Hintergrund kommt den Sicherungsmaßnahmen an Baustellen eine besondere Bedeutung zu. Maßgebende Rechtsgrundlage für alle Verkehrs lenkenden, beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum (Bauarbeiten) ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies bedeutet, dass für jede Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eine "verkehrsrechtliche Anordnung" erteilt werden muss. Arbeiten wirken sich nicht nur dann auf den Straßenverkehr aus, wenn die Baustelle unmittelbar im Fahrbahnbereich oder daneben eingerichtet werden soll, sondern auch dann, wenn die Arbeiten zwar auf einem Privatgrundstück erfolgen, aber sich z.B. durch eine Baustellenausfahrt auf den Straßenraum auswirken. Zuständig für die Erteilung dieser verkehrsrechtlichen Anordnung ist das SG Straßenverkehr.
Antragstellung: Beim SG Straßenverkehr ist vor Beginn der Arbeiten, soweit sie sich auf den Straßenverkehr auswirken, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen. Der Antrag ist durch den "Unternehmer" zu stellen, dies ist im Regelfall der Bauunternehmer.
Benötigt wird der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, die entsprechenden Lagepläne und ein Verkehrszeichenplan bzw. ein auf die jeweilige Verkehrssituation angepasster Regelplan.
Zu beachten ist, dass gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne grundsätzlich durch den Antragsteller beizubringen sind!
Informationen zur Aufstellung von Containern
MERKBLATT ZUR AUFSTELLUNG VON HALTVERBOTEN
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MERKBLATT BAUEN IN GÖRLITZ
Fristen: Der Antrag ist zusammen mit den übrigen Unterlagen im Regelfall 14 Tage vor Beginn der Arbeiten beim SG Straßenverkehr einzureichen. Dies kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Persönliches Erscheinen ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei umfangreichen Baustellen mit Bauzeitenplänen usw.) erforderlich.
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)
Ansprechpartner/in: Zimmer 254