Zahlung: Möglichkeiten für den Bürger
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
Kontonummer 5410
Bankleitzahl 850 501 00
IBAN DE88 85050100 0000 005410
BIC WELADED1GRL
Sollte in Ihrem Zahlungsbescheid für einen bestimmten Zweck (z.B. Verwarngeld) ein anderes Konto angegeben sein, verwenden Sie bitte nur dieses.
Damit wir Ihre Zahlungen richtig verbuchen können, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das im Bescheid oder der Kostenrechnung vorgegebene Buchungszeichen an, z.B. Produktsachkonto und Kostenbescheidnummer, Aktenzeichen des Steuerbescheides der Stadt Görlitz usw.
Zahlung per Einzugsermächtigung
Zahlungstermin vergessen?
Mit dem SEPA-Basislastschrifteinzugsverfahren kann Ihnen dies nicht passieren. Sie können periodisch wiederkehrende Zahlungen mittels Lastschrifteinzug erledigen. Die Abbuchung erfolgt, entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeiten, von Ihrem Konto. Des Weiteren vermeiden Sie hierdurch mögliche, durch Zahlungsverzug entstehende, Mahnungen und die damit verbunden Kosten.
Die Stadt Görlitz bietet für folgende Forderungsarten das Lastschriftverfahren an:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Straßenreinigungsgebühr
- Hundesteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Elternbeiträge
- Mieten und Pachten (ausschließlich Aktenzeichen mit 02/23-beginnend)
Einen Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie untenstehend unter „Formularservice“.
Da die Einzugsermächtigung nur mit Ihrer Originalunterschrift gültig ist, senden Sie das vollständig ausgefüllte SEPA-Basislastschriftmandat bitte per Post oder gescannt als E-Mail-Anhang an stadtkasse@goerlitz.de
Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Stadtkasse umgehend schriftlich zu benachrichtigen!