Kindertagesplatz in einer kommunalen Einrichtung beantragen
Bitte beachten
- Eltern, die nicht in der Stadt Görlitz wohnen, benötigen eine gesonderte Erlaubnis zur Inanspruchnahme eines Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplatzes durch das SG Kindertagesstätten.
- Vorraussetzung ist, dass in der Stadt Görlitz entsprechend freie Plätze zur Verfügung stehen.
- Der Antrag muss an das SG Kindertagesstätten gestellt werden.
- Im Vorfeld zu diesem Antrag muss die eigene Wohnortgemeinde zum Betreuungsbedarf des Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde in Kenntnis gesetzt werden. Auskünfte erteilt Herr Stephan (Telefon +49 3581 67-2446 oder FAX +49 3581 67-2444).
Antrag auf die Erteilung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung
Anlage 1 „ Bescheinigung über die Schuldenfreiheit“