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Sondernutzungserlaubnis beantragen

Sondernutzungserlaubnis beantragen

 
Beschreibung: Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz
(Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für:
  • Werbeaufsteller
  • Warenauslagen
  • ambulanter Handel
  • für Veranstaltungswerbung
  • Containeraufstellung
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
  • Aufstellung von Infoständen
  • Gerüstaufstellung
  • Werbeplakatierung
  • Überbauungen
  • Verkaufsstände

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.

erforderliche Dokumente:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.

Merkblatt zur Außenbestuhlung/Freisitze

ACHTUNG! Mit Beginn des Jahres 2024 werden wieder Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung/Freisitze erhoben.

Merkblatt für Werbeaufsteller Warenauslagen
 
zur Sondernutzungssatzung
  
 Ansprechpartner: Zimmer 251
 

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Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)