Hundewurst schafft Bürgerfrust
Wie in jeder Stadt gibt es auch in Görlitz viele tierliebe Bürger. Bedauerlicherweise ist sich so mancher Bürger nicht immer den damit verbundenen Pflichten bewusst. Dies hat zur Folge, dass immer mehr unangenehme "Hinterlassenschaften" der Vierbeiner (Hund) auf unseren Straßen und Gehwegen liegen bleiben. Aus diesem Grund werden regelmäßig Kontrollen des Vollzugsdienstes, zum Teil mit Hilfe von Polizeibediensteten, durchgeführt. Hundebesitzer, welche einer Kontrolle unterzogen werden, müssen die Steuermarke vorweisen können, sowie Kunststofftüten bzw. andere geeignete Mittel zum Zwecke der Entsorgung des Hundekots mit sich führen. Die Entsorgung kann in öffentliche Abfallbehälter erfolgen. Sind solche nicht vorhanden, ist der Hundebesitzer verpflichtet, dies bei sich zu Hause zu tun. Außerdem gilt für bestimmte Bereiche der Stadt Görlitz ein Leinenzwang. Kommt ein Hundebesitzer diesen, seinen Pflichten nicht nach, muss er mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. mündlichen Verwarnungen oder Bußgeldverfahren rechnen. Alle diese aufgeführten Punkte sind in der "Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Görlitz" nachzulesen. Es wäre schön, wenn jeder Hundehalter Pflichtbewusstsein und Verantwortungsgefühl zeigen würde. Dies träge mit Sicherheit dazu bei, die Stadt Görlitz sauberer zu halten.
Zuständigkeit:
> Amt für öffentliche Ordnung