- Innenstadt Ost
Beleuchtung Struvestraße, Johannes-Wüsten-Straße
Beleuchtung ist auf der Struvestraße/Johannes-Wüsten-Straße unzureichend, Zebrastreifen sind nicht da, wo die Lampen sind
Projektstand:
Kommentar Bürgerbeteiligungsbüro:
Dieses Projekt ist nicht machbar mit dem Bürgerratsbudget.
Grundsätzlich ist die Betreibung einer Straßenbeleuchtung durch die Kommune eine freiwillige Aufgabe. Eine Beleuchtungspflicht besteht nur an konkreten Gefahrenstellen, wie Kreuzungen, unübersichtlichen Querungsstellen, FGÜ´s, usw. Die Meinung einer unzureichenden Beleuchtung ist ein subjektiver Eindruck. Es muss immer abgewogen werden, inwiefern vorhandene Beleuchtung zumutbar ist und somit, ob der höhere finanzielle Aufwand zugunsten einer höheren Beleuchtungsstärke auch die Vorteile einer höherwertigeren Beleuchtung begründet (§ 51 SächsStrG). Die angemessene Beleuchtung wird durch den Straßenbaulastträger trotzdem noch einmal geprüft.
Fußgängerüberwege (FGÜ) werden dort eingerichtet, wo Fußgängerströme regelmäßig die Straße überqueren. Die FGÜ sind in der Regel mit einer Überkopfbeschilderung und eigener LED-Beleuchtung ausgestattet, die die Querungsstelle gut ausleuchtet und durch die der FGÜ schon von weitem her erkennbar ist. Beim 3. FGÜ im Zuge der J.-Curie-Straße am Lindenweg steht die Nachrüstung mit einer Überkopfbeschilderung mit LED-Ausleuchtung noch aus und wird voraussichtlich 2024 erfolgen.