In Anpassung an das 2021 geänderte Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) soll die Neufassung der seit 2011 geltenden Baumschutzsatzung beschlossen werden.
Bislang werden beispielsweise
• Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
• Bäume auf öffentlichen Verkehrsgrundstücken (Straßen, Wege, Plätze), betriebenen Bahnanlagen, Luftverkehrsanlagen sowie an Wasserstraßen.
• Bäume, Sträucher und Hecken auf eigengenutzten Grundstücken.
NICHT geschützt.
Im Zuge der Satzungsneufassung sollen u.a.
• Bäume in Alleen und Baumreihen ab einem Stammumfang von 20 cm
• Laubgehölze ab einem Stammumfang von 80 cm
• Nadelgehölze ab einem Stammumfang von 125 cm
• Obst und Nussbäume ab einem Stammumfang von 100 cm
geschützt werden.
Als weitere weitreichende Änderung soll in der neuen Fassung der Görlitzer Baumschutzsatzung die seit 2008 bestehende Regelung der Satzung, Bäume auf eigengenutzten Grundstücken vom Schutzgebot der Satzung auszunehmen, aufgehoben werden.
Alle Einwohner
Gesamtes Stadtgebiet
Zeitplan & Bearbeitungsstand
11.05.2022
Im Rahmen der Bürgerversammlungen in den verschiedenen Beteiligungsräumen der Stadt Görlitz wird die Neufassung der Baumschutzsatzung zwischen dem 03.05.2022 und dem 05.07.2022 durch Herrn Leder (SB Baumpflege, Stadtverwaltung Görlitz) vorgestellt. Es erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Auslegung der Satzungsneufassung im Bau- und Liegenschaftsamt, Hugo-Keller-Str. 14 (Jägerkaserne), Zimmer 329, 02826 Görlitz im Zeitraum vom 27.04.2022 bis 27.05.2022. Außerdem ist die Satzung auf der Website der Stadt Görlitz einsehbar. Im Zuge dessen können Bürger Änderungsvorschläge und Anmerkungen einbringen, welche im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung zur Kenntnis gegeben werden.
STR/0448/19-24 vom 14.07.2022- Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz (Baumschutzsatzung)
Die neue Baumschutzsatzung wurde am 14.07.2022 durch den Stadtrat beschlossen.
Bürgerbeteiligung
Gesamtes Stadtgebiet
Information der Bürger: vorgesehen Aktive Bürgerbeteiligung: vorgesehen Bürgerbeteiligung Typ: formell, informell
03.05.2022 – 05.07.2022 Vorstellung & Diskussion der Neufassung der Baumschutzsatzung in den Bürgerbeteiligungsräumen im Rahmen der Bürgerversammlungen
Die neue Baumschutzsatzung wurde am 14.07.2022 durch den Stadtrat beschlossen.