Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für Flächennutzungsplan und weitere Bauleit- wie Objektplanungen und „hat die Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu erarbeiten, zu begründen und in Text und Karten darzustellen“ (SächsNatSchG § 4 Abs.1).
Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, unsere Existenzgrundlagen, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu schützen. Diese Lebensgrundlagen, als „Schutzgüter“ im Gesetz verankert, sind:
o Boden,
o Wasser,
o Luft,
o Klima,
o Tier- und Pflanzenwelt
o Landschaftsbild
o Fläche
o biologische Vielfalt (mit in der Zeile „Tier- und Pflanzenwelt“ einordnen)
Außerdem sind „Mensch und menschliche Gesundheit“ sowie „Kultur- und Sachgüter“ als Schutzgut gesetzlich verankert und werden im LP bearbeitet.
Gesunde Nahrungsmittel können nur auf unbelasteten Böden wachsen und unbedenkliches Trinkwasser nur sauberen Gewässern / sauberem Grundwasser entnommen werden. Auch die Tier- und Pflanzenwelt vollbringt viele – oft unerkannte – Gratisleistungen für uns Menschen und verdient daher unseren Schutz.
Innerhalb der Landschaftsplanung werden diese natürlichen Lebensgrundlagen untersucht hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes, vorhandener oder potentieller Gefährdungen sowie ihrer komplexen Wechselwirkungen untereinander. Aus diesen Kenntnissen lassen sich Planungsaussagen für verträgliche Flächennutzungen ableiten.
Görlitz besitzt seit 1992 einen Landschaftsplan für das damals deutliche kleinere Stadtgebiet, seit 2001 nach den Eingemeindungen für ihr auch jetzt noch aktuelles Stadtgebiet.
Paragraph 11 BNatSchG legt fest, dass Landschaftspläne aufzustellen sind … sobald wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Mindestens alle 10 Jahre ist zu prüfen, ob eine Fortschreibung erforderlich ist.
Obwohl bisherige Aktualisierungen für einzelne Schutzgüter jeweils Eingang in weitere Planungen fanden, wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), ist jetzt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine völlige Überarbeitung erforderlich.
Bislang wurde über dieses Erfordernis sowie Inhalt und Aufbau des Landschaftsplanes im Technischen Ausschuss am 07.09.2022 berichtet und ebenso im Umweltausschuss am 12.09.2022.
Weitere Vorstellungen werden in den Ortschafts- und Bürgerräten erfolgen.
Alle Einwohner
Gesamtes Stadtgebiet
Zeitplan & Bearbeitungsstand
21.09.2022
in Bearbeitung
Bürgerbeteiligung
Gesamtes Stadtgebiet
Information der Bürger: vorgesehen Aktive Bürgerbeteiligung: vorgesehen Bürgerbeteiligung Typ: formell, informell
Nov 2022 Erfahrungsaustausch mit Bürgerinnen und Bürger, Information zum Landschaftsplan
Erste Vorstellungen in den Ortschafts- und Bürgerräten sind erfolgt (Nov.+Dez. 2022)