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Haushaltssatzungen 2025 und 2026

Haushaltssatzungen 2025 und 2026

Projekt in Umsetzung

Beschreibung des Projektes


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Görlitz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, in der Zeit vom 11.02.2025 bis 20.02.2025 öffentlich ausgelegt.

Alle Einwohner

Gesamtes Stadtgebiet

Zeitplan & Bearbeitungsstand

11.02.2025

Bürgerbeteiligung

Gesamtes Stadtgebiet

Information der Bürger: vorgesehen
Aktive Bürgerbeteiligung: nicht vorgesehen
Bürgerbeteiligung Typ: formell

öffentliche Auslegung vom 11.02.2025 bis 20.02.2025

jeweils Montag, Mittwoch, Donnerstag           09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag                                                     09:00 bis 12:00 Uhr und   13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                                                        09:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Untermarkt 6-8, III. Stock, Zimmer 300a, Amt für Stadtfinanzen.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Einwendungen sind an die Auslegungsstelle oder zur Niederschrift einzureichen.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 ist auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht: https://www.goerlitz.de/Stadtfinanzen

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11.02.2025

Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Stadtfinanzen

Telefon: 03581 671334
E-Mail: stadtfinanzen@goerlitz.de