Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
vom 03.04.2020
Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 10 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.
Die Parkflächen werden ab 01.06.2020 bereitgestellt.
Die Sondernutzungsgebühren für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladesäule für Elektromobile und der 2 zugehörigen Sonderparkplätze betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz 45,00 EUR pro Ladesäule und Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR.
Die folgenden Informationen dazu finden sich unter der Adresse