Ab 18. März bleiben Schulen und Kitas geschlossen
vom 17.03.2020
Am Mittwoch, 18. März 2020, tritt die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen mit Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in Kraft. Der Schulbetrieb an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wird eingestellt.
- Es finden kein Unterricht und keine sonstigen schulischen Veranstaltungen statt.
- In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen entfallen die Betreuungsangebote (Details und Ausnahmen im Gesamtdokument der Allgemeinverfügung).
Betreuungsangebote werden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Weitere Informationen und für welche Berufsgruppen die Notbetreuung der Kinder erfolgen kann, ist dem Anhang zu entnehmen. Im Anhang steht ebenfalls das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung.