ViaThea und Altstadtfest finden 2020 nicht statt – Weitere städtische Informationen zur aktuellen Corona-Schutzverordnung - Stadtverwaltung weiter geschlossen
vom 20.04.2020
ViaThea und Altstadtfest werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuelle Einschätzung der Lage des Bundes und des Freistaates Sachsen, wonach aufgrund des Coronavirus Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020, das heißt ggf. auch über den August hinaus, nicht stattfinden dürfen.
„Abgesehen vom allgemeinen Besucherumfang, nach dem ViaThea und Altstadtfest auf jeden Fall Großveranstaltungen sind, können wir bei diesen beiden Ereignissen die hygienischen Anforderungen und die für den Infektionsschutz erforderlichen Mindestabstände zwischen den Teilnehmern nicht einhalten. Die Durchführung solcher Großveranstaltungen wird meines Erachtens erst dann wieder möglich sein, wenn es ein wirksames Medikament bzw. einen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt. Mein Kollege Rafał Gronicz und ich sind uns einig, dass das Altstadt- und das Jakuby-Fest in diesem Jahr nicht stattfinden können. Die unter diesen Umständen nicht verbrauchten finanziellen Mittel sollten zu Gunsten der jeweiligen Veranstaltungen auf das Jubiläumsjahr 950-Jahre-Görlitz 2021 übertragen werden. Für verschiedene andere Ereignisse des jährlichen Görlitzer Veranstaltungskalenders in nächster Zeit, wie beispielsweise den Tippelmarkt, versuchen wir Lösungen zu finden, um diese auch in diesem Jahr ermöglichen zu können“, sagt Oberbürgermeister Octavian Ursu.
Auf Grundlage der aktuellen Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 20. April möchte die Stadt Görlitz besonders auf folgende Punkte aufmerksam machen:
- Im Lauf der Woche werden die städtischen Brunnen und öffentlichen Toilettenanlagen in Betrieb gehen. Die öffentlichen Grünanlagen Nikolai- und Ochsenzwinger werden geöffnet.
- Die Straßenreinigung wird ab sofort in allen Bereichen wieder im regulären Modus stattfinden.
- Die Stadtverwaltung bleibt für den Besucherverkehr geschlossen und bereitet sich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen auf eine Öffnung ab Anfang Mai vor. Die Görlitzerinnen und Görlitzer werden gebeten, in dringenden Angelegenheiten wie bisher telefonisch und per E-Mail Kontakt mit den zuständigen Ämtern aufzunehmen. Parkausweise, deren Gültigkeit derzeit abläuft, behalten ohne Verlängerung ihre Gültigkeit bis Ende Mai.
- Schwimmbäder und Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen. Das gilt im Sinne der Sport- und Freizeitnutzung auch für den Hafen am Berzdorfer See und den Görlitzer Flugplatz. Als Verkehrslandeplatz für Geschäftsreisende steht der Flugplatz weiterhin zur Verfügung.
- Ebenfalls geschlossen bleiben Museen, Bibliotheken, Theater, Kinos, Galerien, Tierpark und Spielplätze.
- Kitas haben weiterhin nur im Sinne der Notbetreuung für Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe geöffnet. Die Liste der systemrelevanten Berufe wurde erweitert.
Anlage: Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen mit Gültigkeit ab 20. April 2020.