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Städtische Informationen zu den angekündigten Lockerungen vor dem Hintergrund des Corona-Virus ab 4. Mai

Städtische Informationen zu den angekündigten Lockerungen vor dem Hintergrund des Corona-Virus ab 4. Mai

vom 01.05.2020

Der Freistaat Sachsen hat mit einer neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 4. Mai gilt, weitere Lockerungen der durch das Corona-Virus bedingten Einschränkungen ermöglicht. In diesem Zusammenhang informiert die Stadt Görlitz zu folgenden Punkten:

  • Publikumsverkehr Stadtverwaltung Görlitz

Ab dem 7. Mai wird ein eingeschränkter Besucherverkehr nach vorheriger telefonischer Terminabsprache in der der Görlitzer Stadtverwaltung Görlitz möglich sein. Genauere Informationen zu den Sprechzeiten folgen. Besucher werden gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Beachtung des Mindestabstandes. Wir bitten die Görlitzerinnen und Görlitzer weiterhin, genau abzuwägen, ob ein persönliches Gespräch zwingend notwendig ist oder ob sich Anliegen eventuell auch telefonisch oder per E-Mail klären lassen.

  • Stadtbibliothek und Museen

Die Stadtbibliothek und die städtischen Museen werden in der kommenden Woche ebenfalls wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Die Einrichtungen wurden mit der erforderlichen Hygieneausgestattung versehen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch dort erforderlich, der Mindestabstand zu anderen Personen ist einzuhalten.

  • Spielplätze

Die Stadt Görlitz wird ab der kommenden Woche intensiv daran arbeiten, schrittweise die Öffnung der städtischen Spielplätze auf den Weg zu bringen. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

  • Tierpark

Auch der Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec kann unter Einhaltung der Hygieneauflagen in der kommenden Woche wieder für den Besucherverkehr geöffnet werden.

  •  Sport im Freien

Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Bei Vorlage entsprechender Hygienekonzepte schließt das auch die Nutzung des Hafens am Berzdorfer See und des Görlitzer Flugplatzes für den Flugsport ein.

  • Kitabeiträge

Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur, wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge.

 

„Ich freue mich, dass wir ganz besonders unseren Familien ab der kommenden Woche mit der Öffnung der Spielplätze, des Tierparks, der Stadtbibliothek und der Museen sowie Klarheit zum Thema Kita-Beiträge etwas Erleichterung verschaffen können. Wir werden die Dinge nach und nach umsetzen, wofür ich um ein wenig Geduld bitte. Wichtig ist außerdem der Beschluss der polnischen Regierung, dass ab Montag auch wieder unsere polnischen Kolleginnen und Kollegen zur Arbeit zu uns pendeln dürfen, ohne anschließend in 14-tägige Quarantäne zu müssen. Wenn wir an die Kitas und Schulen sowie unsere Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe denken, müssen bald die nächsten Schritte erfolgen“, sagt Oberbürgermeister Octavian Ursu.