Weitere Lockerungen für Betriebserlaubnisse treten in Kraft
vom 06.05.2020
Mit der neuen Allgemeinverfügung sind in dieser Woche weitere Lockerungen für Betriebserlaubnisse in Kraft getreten, die das öffentliche Leben betreffen.
Mit dem 5. Mai ist der Markt wieder im Rahmen des Konzessionsvertrages an die Wochenmarktbetreiber auf der oberen Elisabethstraße übertragen worden. Sortiment und Markttage bleiben vorerst eingeschränkt und sollen im Rahmen der Möglichkeiten sukzessive erweitert werden.
Den Betreibern wurden die städtischen Aufsteller und Plakate zur Abstandshaltung für die weitere Nutzung überlassen und folgende Empfehlungen für die vertragliche Beziehung zu den anwesenden Händlern gegeben:
- Das Verkaufspersonal darf keine Erkältungssymptome und/oder Fieber haben.
- Der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie zwischen den einzelnen Kunden einzuhaltende Abstand von mindestens zwei Meter ist durch geeignete Vorkehrungen wie Absperrungen, Schutzwände oder Markierungen sicherzustellen.
- Der Aufenthalt der Kunden muss auf die Kaufhandlung beschränkt bleiben.
- Eine Selbstbedienung bei offenen Backwaren ist verboten.
- Es sind Maßnahmen zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Schmierinfektionen zu ergreifen. Dies erfordert zusätzliche Reinigungsmaßnahmen.
- Verkäufer müssen wiederholt und gründlich ihre Hände reinigen und desinfizieren.
Die Stadt Görlitz appelliert weiterhin an die Görlitzerinnen und Görlitzer, beim Besuch des Marktes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und vor allem die Abstandsregeln einzuhalten.
Der Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Görlitz ist seit Montag auch wieder für den Vereinsflugbetrieb möglich. Alle Vereine wurden informiert und können unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder ihren sportlichen Aktivitäten nachgehen.
Ab morgen kann unter Beachtung eines Maßnahmen- und Hygienekonzeptes die Betreibung des Görlitzer Hafens wieder erfolgen. Über Einzelheiten wird der Hafenbetreiber informieren. Auf der Homepage des Hafens Hafen Görlitz finden Sie in Kürze aktuelle Hinweise.