Ausschreibung - Aktionsfonds der Partnerschaft für Demokratie Stadt Görlitz
vom 07.09.2020
Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" stehen in der "Partnerschaft für
Demokratie" der Stadt Görlitz für das Jahr 2020 insgesamt 88.000 Euro in einem Aktions-
und Initiativfonds zur Förderung von Projekten zur Verfügung. Wegen der COVID-19 Pandemie und damit verbundenen erhöhten hygienischen Auflagen mussten einige für dieses Jahr bewilligte Projekte komplett abgesagt werden oder sie mussten in einem kleineren Format stattfinden. Von den 88.000 Euro stehen zurzeit noch 18.119 Euro zur Verfügung.
Die aktuelle Zielpyramide, welche als inhaltliche Orientierung für die Antragstellung dient, finden Sie auf goerlitz.neisse-pfd.de (Fördermöglichkeiten).
Förderzeitraum
Ab sofort können Einzelprojekte für den Förderzeitraum 01.10.2020 bis 31.12.2020 beantragt werden. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sind.
Der Antrag auf Zuwendung muss unterschrieben in digitaler Form bei der Fach- und Koordinierungsstelle bis zum 21.09.2020 eingegangen sein.
Kontakt Externe Koordinierungs- und Fachstelle:
Ivo Vacík
Jakobstraße 5a / 2.OG
02826 Görlitz
Tel.: +49 (0) 3583 779624
Antragsberatung
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Antragsstellung Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle aufzunehmen. Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung, der Projektplanung und -durchführung.
Projektträger
Als Projektträger kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz präsent sind. Auch Initiativen, die keine juristischen Personen sind, können gefördert werden. Im Einzelfall beraten wir Sie dazu gern.
Fördergrundsätze
Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Die Förderhöchstgrenze für Einzelprojekte ist auf 5.000 Euro begrenzt. Die Beantragung höherer Fördersummen bis zu 10.000 € ist in Ausnahmefällen für Projekte mit besonderer Relevanz in Absprache mit der externen Koordinierungsstelle möglich. Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.
Auch nach dem 21.09.2020 ist es grundsätzlich möglich, Projekte einzureichen. Diese werden dann ad hoc durch das Begleitgremium bewertet und entsprechend zur Förderung empfohlen. Allerdings besteht bei solchen Projekteinreichungen eine Beschränkung der Förderhöhe auf maximal 2.000 Euro.
Nicht gefördert werden können:
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen
- Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen
- Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören
- und der Art nach von diesen gefördert werden können.
Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Mit Abgabe des Förderantrages hat der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, sofort (förderunschädlich) mit der Maßnahme zu beginnen. Es muss keine gesonderte Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt davon unberührt.
Formblätter:
Alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie unter:
https://goerlitz.neisse-pfd.de/foerdermoeglichkeiten.html
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!