Ab 2.11. gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung
vom 31.10.2020
Die Sächsische Staatsregierung hat die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung mit umfangreichen Änderungen neu gefasst.
Ab 2.11. sind Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 aller Schularten verpflichtet, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasenbedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu tragen, wenn Abstände untereinander nicht eingehalten werden können.
An Grundschulen, Horte sowie die Förderschulen (Primarbereich) besteht im Unterricht und außerhalb des Unterrichts keine Maskenpflicht. Hier wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und dem Gebäude weiterhin empfohlen.
Die Grenze zu Polen wird nicht geschlossen. Der kleine Grenzverkehr - etwa zum Tanken oder Einkaufen – kann weiterhin stattfinden. Menschen, die sich weniger als 24 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nicht in Quarantäne. Auch aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Gründen ist ein Grenzübertritt weiter möglich.