Der Oberbürgermeister begrüßt die Entscheidung der Landesdirektion
vom 31.07.2021
Die Landesdirektion Sachsen teilte gestern mit, dass sie den Abbruch der zwei Villen am Görlitzer Postplatz 5 und 6 genehmigt. Die Genehmigung zum Abriss der betreffenden Gebäude resultiert aus der Unzumutbarkeit des Erhalts der beiden Gebäude für den Eigentümer, der Stöcker Kaufhaus GmbH & Co. KG.
Die Landesdirektion Sachsen prüfte als obere Denkmalschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Abrisses der beiden Villen, da es zwischen der Stadt Görlitz als unterer Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege in dieser Frage kein Einvernehmen gab.
Oberbürgermeister Octavian Ursu sagt: "Die Entscheidung der Landesdirektion ist ausgewogen und berücksichtigt sowohl die Interessen des Denkmalschutzes, als auch die Chancen für eine zukünftige gute Stadtentwicklung. Von unserer Seite werden wir das Projekt konstruktiv begleiten, um die denkmalgerechte Sanierung und die Wiedereröffnung des Kaufhauses mitten in unserer Stadt zu ermöglichen.“