Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
vom 18.10.2021
Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 10 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.
Die Parkflächen werden ab 08.11.2021 bereitgestellt.
Die Sondernutzungsgebühren für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladesäule für Elektromobile und der 2 zugehörigen Sonderparkplätze betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz 45,00 EUR pro Ladesäule und Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverlässige Ladesäulenbetreiber.
Geeignet ist ein Ladesäulenbetreiber, der die nach Ladesäulenverordnung (LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457) festgelegten Anforderungen an die von ihnen im Rahmen der Sondernutzung zu erbringende Leistung (Eignungskriterien) erfüllt. Unzuverlässig ist ein Ladesäulenbetreiber, der bei der Erbringung von Leistungen wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Pflichten aus der LSV verstoßen hat sowie in den in § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Fällen.
Es ist vorgesehen, dass der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis die Sonderparkplätze gemäß den Regelungen der StVO mit Verkehrszeichen und - falls erforderlich - mit Markierungen ausstattet und diese über den gesamten Zeitraum der Nutzung unterhält. Die für die Ausstattung erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung ist beim SG Straßenverkehr zu beantragen.
Folgende Parkflächen werden bereitgestellt: