Bereitstellung einer Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Obermarkt in Görlitz 2022
vom 29.03.2022
Die Stadt Görlitz stellt 1 Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz auf dem Obermarkt vor der Dreifaltigkeitskirche bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung wird durch die Stadt Görlitz festgelegt. Er beginnt am 15.04.2022 und endet spätestens am 31.12.2022. Die Sondernutzung kann auch nur für die Saison (April bis Oktober) erteilt werden. Analog zu öffentlichen Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten in der Regel nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren werden.
Die Abfahrtsstellen werden ab 15.04.2022 bereitgestellt.
Die Sondernutzungsgebühren für die Reservierung und Absperrung von Straßenraum für Stadtrundfahrten betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz am Standort Dreifaltigkeitskirche 1.215,00 EUR im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR. Werden allein und ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für Stadtrundfahrten eingesetzt, wird die Sondernutzungsgebühr um 25 % vermindert.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverlässige Unternehmen des Personenverkehrs. Die Eignungskriterien und die Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 1 Absatz 1 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und sind durch eine Kopie der Genehmigungsurkunde nach § 17 PBefG nachzuweisen (bitte den Unterlagen beilegen). Spätestens 4 Wochen nach der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist die Abfahrtsstelle für Stadtrundfahrten einzurichten und zu nutzen.
Es ist vorgesehen, dass die Abfahrtsstellen von der Stadt Görlitz mit einem nichtamtlichen Hinweisschild (schwarzes Haltestellensymbol auf weißem Grund) gekennzeichnet und zur Freihaltung mit zeitbegrenzten Haltverboten (Zeichen 283 oder Zeichen 286 StVO) ausgeschildert werden. Vom Inhaber der Sondernutzungserlaubnis ist am Mast mit dem Haltestellensymbol ein Fahrplan anzubringen. Ausführung und Größe sind mit der Stadt abzustimmen. An der Abfahrtsstelle kann ein Werbeständer mit einer maximalen Größe von DIN A 1 aufgestellt werden. Der Verkauf von Fahrkarten im öffentlichen Verkehrsraum durch die Unternehmen ist nur auf dem Gehweg und nur an der zugeordneten Abfahrtsstelle erlaubt. Näheres ergibt sich aus der erteilten Sondernutzungserlaubnis.
Folgende Abfahrtsstellen werden bereitgestellt:
Nr. 1
Standort: Dreifaltigkeitskirche
geeignet für: 2 Fahrzeuge mit max. 7,5 t Gesamtgewicht und einer max. Länge von 10 m als Einzelfahrzeug oder als Fahrzeug mit Anhänger/n
Dem Inhaber der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis ist es gestattet, die Abfahrtsstelle auch anderen geeigneten und zuverlässigen Unternehmern des Personenverkehrs, die ebenfalls Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen durchführen, im Rahmen der ihm erteilten Erlaubnis zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis haftet dann aber gegenüber der Stadt Görlitz allein für die Einhaltung der mit der Sondernutzung erteilten Auflagen durch den Mitnutzer. Die für den Inhaber der Sondernutzungserlaubnis genehmigten Fahrplanaushänge und der Werbeaufsteller sind dann ebenfalls durch den anderen Unternehmer mit zu nutzen. Zusätzliche Werbemittel werden nicht genehmigt.
Interessierte Unternehmen werden gebeten, Ihre Interessenbekundung bis zum 12.04.2022 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bereitstellung einer Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Obermarkt in Görlitz 2022" versehen, an folgende Anschrift zu senden:
Stadtverwaltung Görlitz
Bau- und Liegenschaftsamt
SG Straßenverkehr
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Erfüllen mehrere Unternehmen die genannten Anforderungen und gibt es gleichzeitig mehrere Interessenten für den gleichen Standort, wird für die einzelnen Abfahrtstellen durch Los entschieden.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich an die o.g. Adresse oder per E-Mail an svb@goerlitz.de.