Bereitstellung einer Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen vor Obermarkt 29 in Görlitz
vom 30.06.2022
Die Stadt Görlitz stellt eine Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz auf dem Obermarkt vor der Hausnummer 29 (Napoleonhaus) bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung wird durch die Stadt Görlitz festgelegt. Er beginnt am 16.07.2022 und endet spätestens am 31.12.2022. Analog zu öffentlichen
Haltestellen soll die Abfahrtsstelle von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten in der Regel nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren werden.
Die Abfahrtsstelle wird ab 16.07.2022 bereitgestellt.
Die Sondernutzungsgebühren für die Reservierung und Absperrung von Straßenraum für Stadtrundfahrten betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz am
Standort Obermarkt Nr. 29 (Napoleonhaus) 360,00 EUR im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR. Werden
allein und ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für Stadtrundfahrten eingesetzt, wird die Sondernutzungsgebühr um 25 % vermindert.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverlässige Unternehmen des Personenverkehrs. Die Eignungskriterien und die Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 1 Absatz 1 ff.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und sind durch eine Kopie der Genehmigungsurkunde nach § 17 PBefG nachzuweisen (bitte den Unterlagen beilegen). Spätestens 4 Wochen nach der Erteilung
der Sondernutzungserlaubnis ist die Abfahrtsstelle für Stadtrundfahrten einzurichten und zu nutzen. Es ist vorgesehen, dass die Abfahrtsstelle von der Stadt Görlitz mit einem nichtamtlichen Hinweisschild (schwarzes Haltestellensymbol auf weißem Grund) gekennzeichnet und zur Freihaltung mit zeitbegrenzten Haltverboten (Zeichen 283 oder Zeichen 286 StVO) ausgeschildert wird. Vom Inhaber der Sondernutzungserlaubnis ist am Mast mit dem Haltestellensymbol ein Fahrplan anzubringen.
Ausführung und Größe sind mit der Stadt abzustimmen. An der Abfahrtsstelle kann ein Werbeständer mit einer maximalen Größe von DIN A 1 aufgestellt werden. Der Verkauf von Fahrkarten im öffentlichen Verkehrsraum durch den Unternehmer ist nur auf dem Gehweg und nur an der zugeordneten Abfahrtsstelle erlaubt. Näheres ergibt sich aus der erteilten Sondernutzungserlaubnis.
Folgende Abfahrtsstellen werden bereitgestellt:
Nr. | Standort | geeignet für |
3 | Obermarkt Nr. 29 | Fahrzeug mit max. 7,5 t Gesamtgewicht und einer max. Länge von 8 m als Einzelfahrzeug oder mit Anhängern |
Bedingung für die Nutzung des Standortes ist, dass die verwendeten Fahrzeuge die Spitzkehre an der Brüderstraße befahren können, ohne neben der Fahrbahn liegende Flächen zu beanspruchen. Ein Rangieren ist dabei nicht zulässig. Dies ist im Zweifelsfall vor Zuteilung der Fläche auf Anforderung der Stadt durch einen Fahrversuch nachzuweisen.
Dem Inhaber der Sondernutzungserlaubnis ist es gestattet, die Abfahrtsstelle auch anderen geeigneten und zuverlässigen Unternehmern des Personenverkehrs, die ebenfalls Stadtrundfahrten mit
motorbetriebenen Fahrzeugen durchführen, im Rahmen der ihm erteilten Erlaubnis zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis haftet dann aber gegenüber der Stadt Görlitz allein für die Einhaltung der mit der Sondernutzung erteilten Auflagen durch den Mitnutzer. Die für den Inhaber der Sondernutzungserlaubnis genehmigten Fahrplanaushänge und der Werbeaufsteller sind dann ebenfalls durch den anderen Unternehmer mit zu nutzen. Zusätzliche Werbemittel werden
nicht genehmigt.
Interessierte Unternehmen werden gebeten, Ihr Interesse für die Abfahrtsstelle bis zum 14.07.2022 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bereitstellung einer Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen Obermarkt 29" und mit Absenderangabe versehen, an folgende Anschrift zu senden:
Stadtverwaltung Görlitz
Bau- und Liegenschaftsamt
SG Straßenverkehr
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Erfüllen mehrere Unternehmen die genannten Anforderungen und gibt es gleichzeitig mehrere Interessenten für den gleichen Standort, wird für die einzelnen Abfahrtstellen durch Los entschieden.
Pro Unternehmen wird jeweils nur ein Standort vergeben.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich an die o.g. Adresse oder per E-Mail an svb@goerlitz.de.