Oberbürgermeister Octavian Ursu in den Sächsischen Denkmalrat berufen
vom 07.07.2022
Oberbürgermeister Octavian Ursu ist in den Sächsischen Denkmalrat berufen worden. Er nahm heute erstmals an einer Sitzung des Gremiums teil. Diese fand im Landesbildungszentrum des Sächsischen Dachdeckerhandwerks e. V. in Aue-Bad Schlema statt.
Octavian Ursu wurde aufgrund des Ausscheidens eines kommunalen Vertreters über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag berufen. Aus Görlitz ist außerdem Arne Myckert, Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft KommWohnen, als Vertreter für den Bereich „Vereinigung von Kulturdenkmaleigentümern“ im Denkmalrat.
„Die Stadt Görlitz bildet mit mehr als 3600 Einzeldenkmalen aus fünf verschiedenen Epochen das größte zusammenhängende Flächendenkmal Deutschlands. Es ist deshalb wichtig, dass wir als Stadt Görlitz unsere Ideen und Erfahrungen im Bereich Denkmalpflege und Denkmalschutz in dieses Gremium einbringen“, sagt Oberbürgermeister Octavian Ursu.
Hintergrund:
Auf Grundlage von § 6 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 3. März 1993 ist beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung unter dem Vorsitz des Staatsministers ein Denkmalrat gebildet worden. Der Denkmalrat stellt ein Gremium auf dem Gebiet der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes dar, in dem Repräsentanten von Interessengruppen, die unmittelbar mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind, vertreten sind - etwa die privaten Denkmaleigentümer, Kommunen, Kirchen, Architekten, Hochschulen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Denkmalrat ist damit ein Forum des Ideenaustausches, der Meinungsbildung und -filterung sowie des Interessenausgleichs. Aufgabe des Denkmalrates ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung und Mitwirkung in wichtigen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Er kann von der Staatsregierung um Stellungnahme gebeten werden oder aus eigener Initiative Ratschläge erteilen. Der Denkmalrat ist auf Grundlage einer als Verwaltungsvorschrift erlassenen Geschäftsordnung tätig und setzt sich aus dem Staatsminister für Regionalentwicklung oder einem von ihm Beauftragten als Vorsitzendem sowie aus dreizehn von der obersten Denkmalschutzbehörde auf die Dauer von fünf Jahren berufenen, ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen.