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Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See

Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See

vom 23.06.2023

Am 22.06.2023 wurde die Installation der Parkscheinautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See abgeschlossen. Mit der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten gilt dort ab sofort die „Verordnung der Stadt Görlitz über Parkgebühren an der Strandpromenade (Parkgebührenordnung Strandpromenade)“.

Die Gebührenpflicht besteht Montag bis Sonntag von 09:00 bis 20:00 Uhr. Sie endet mit Ablauf des 3. Oktober.
 
Dabei gelten für Personenkraftwagen und Krafträder folgende Tarife.

  • Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 2,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.
  • Wird länger als zwei Stunden geparkt beträgt die Gebühr 6,00 EUR (Tagestarif). Der Tagestarif endet mit dem Ende der Gebührenpflicht desselben Tages.

Für Wohnmobile und alle Arten von Anhängern gelten gesonderte Tarife.

  • Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 6,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.
  • Wird länger als zwei Stunden geparkt, beträgt die Gebühr 20,00 EUR (Tagestarif). Dieser Tagestarif beginnt mit der Entrichtung der Parkgebühr und endet zur gleichen Zeit des darauffolgenden Tages.

Die Gebühren können an den Parkscheinautomaten durch Münzeinwurf oder elektronisch entrichtet werden. Darüber hinaus besteht — wie in der Innenstadt auch — die Möglichkeit die Parkgebühren mittels Mobiltelefon zu zahlen.